Garantie
Garantie für die Nachsorge
Nachbehandlungen wie das Entfernen der Nähte oder Korrekturen des Zahnersatzes sowie Kontrolluntersuchungen werden in unserer züricher Praxis abgewickelt. Sie müssen nicht nach Ungarn reisen und so sparen Sie Geld und Zeit. Bei eventuell auftretenden Zahnproblemen steht Ihnen unsere züricher Partnerpraxis hilfreich zur Verfügung.
100%ige Qualitätsgarantie!
Nach den Behandlungen bieten wir Ihnen halbjährlich eine kostenlose Kontrolle, die mit voller Garantie einhergeht. Dies bedeutet, dass wir bei Garantieproblemen – die auf von uns ausgeführten Leistungen, Zahnersatz und Materialien zurückgehen – diese kostenlos neu anfertigen, reparieren oder ersetzen.
Unsere Zahnarztpraxis gewährt für die zahnärztlichen Eingriffe eine längere Garantie als gesetzlich vorgeschrieben. Damit gehen Sie kein Risiko ein, wenn Sie Ihren zahnärztlichen Eingriff bei uns durchführen lassen.
Die Garantiefristen setzen sich folgendermaßen zusammen
Nobel-Biocare®-Implantat: | 10 Jahre Garantie |
OsstemI®-Implantat: | 10 Jahre Garantie |
Implantataufbau: | 2 Jahre Garantie |
Fester Zahnersatz: | 2 Jahre Garantie |
Metallkeramik, Zirkon-Keramikkronen, Brücken: | 2 Jahre Garantie |
Teil- und Vollprothesen: | 2 Jahre Garantie |
Inlay, Onlay, ästhetischer Zahnersatz: | 1 Jahre Garantie |
Garantie für fachliche Kompetenz
Als offizieller Partnerarzt des Nobel Implantats® und Mentorarzt von Osstem Implantatsystem® setzt Herr Dr. Varajti Oralchirurg jährlich mehr dutzende Implantate ein, wobei Mehr als 99 % der Operationen erfolgreich sind. Er ist einen Referenzarzt von SMOP-ImplantGuide. Dieses System wurde in der Schweiz (Zürich) gegründet.
Garantie für hochwertige Markenmaterialien
In unserer Budapester Praxis werden ausschließlich qualitativ hochwertige Dentalmaterialien aus zuverlässigen Quellen eingesetzt. Sie entsprechen den europaweit höchsten qualitativen und wissenschaftlich-fachlichen Standards, und sie sind ORKI-zertifiziert.
Garantie-Brief
Nach dem Einsetzen der Implantate erhalten Sie von uns einen Garantie-Brief, in dem angegeben ist, welcher Zahn ersetzt wurde, welche Art und Größe von Implantaten verwendet wurden. Damit kann, egal an welchem Ort auf der Welt, ein kompetenter Spezialist Ihre Implantate sofort identifizieren und Sie gegebenenfalls sofort behandeln.
Garantiebedingungen
- Einhalten aller der vom behandelnden Arzt verordneten Vorgaben zur Mundhygiene.
- Durchführung der vom Arzt empfohlenen Eingriffe innerhalb von 30 Tagen.
- Regelmäßige Absolvierung der kostenlosen Kontrolluntersuchungen (alle 3 bis 6 Monate).
- Begleichen der finanziellen Verbindlichkeiten, d.h. alle Rechnungen der Klinik müssen bezahlt sein.
Garantiebedingungen
- Wenn Sie nicht zu den vorgeschriebenen jährlichen Kontrolluntersuchungen erscheinen.
- Wenn Sie unsere Vorgaben entsprechend des Prophylaxekonzepts nicht befolgen und die allgemeinen Richtlinien zur Mundhygiene nicht beachten.
- Bei mechanischen Verletzungen, die durch Stoßen, Reißen oder das Beißen auf einen harten Gegenstand entstanden sind.
- Im Falle eines Unfalls, einer Sportverletzung oder einer Verletzung durch einen anderen.
- Schäden durch Rauchen oder Drogengebrauch.
- Bei Eingriffen eines anderen Zahnarztes, Zahntechnikers oder einer Drittperson, die nicht befugt war.
- Bei Schäden, die durch psychische Gewohnheiten entstanden sind (nächtliches Zähneknirschen, Aufeinanderpressen der Zahnbögen).
- Im Falle einer Krankheit, die sich negativ auf den Zahnzustand auswirkt: Diabetes, Epilepsie, Osteoporose.
- Falls die Behandlungsgebühr an unsere Klinik nicht vollständig bezahlt wurde.
- Bei natürlichem Gewebe- und Knochenschwund der Zähne, des Zahnfleischs und der Kieferknochen, bzw. deren Folgen.
- Bei Nichtbehandlung von Problemen, die durch Veränderungen an der Kiefermuskulatur entstanden sind.
- Bei massivem Gewichtsverlust des Patienten – binnen relativ kurzer Zeit.